TVPöD: Tarifvertrag für Praktikanten im öffentlichen Dienst

Der TVPöD gilt nur für Praktikantinnen und Praktikanten in einigen definierten Berufen beim Bund und den Kommunen.

Beispiele:

Der TVPöD findet keine Anwendung für Praktika, die in die schulische Ausbildung oder die Hochschulausbildung integriert sind (siehe dazu Richtlinien unten).

Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Praktikantenvertrag, Nebenabreden
§ 3 Probezeit
§ 4 Ärztliche Untersuchungen
§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Haftung, Schutzkleidung
§ 6 Personalakten
§ 7 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit
§ 8 Entgelt
§ 9 Sonstige Entgeltregelungen
§ 10 Urlaub
§ 11 Entgelt im Krankheitsfall
§ 12 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen
§ 13 Vermögenswirksame Leistungen
§ 14 Jahressonderzahlung
§ 15 Beendigung des Praktikantenverhältnisses
§ 16 Zeugnis
§ 17 Ausschlussfrist
§ 18 Inkrafttreten, Laufzeit
Anlage (zu § 18 Abs. 4)

Zum Download des TVPöD

Hinweis:
Für andere Praktika*** gelten i.d.R. folgende “Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Zahlung von Praktikantenvergütungen (Praktikanten-Richtlinien der VKA) vom 21. November 2014“, Download der Richtlinien (Quelle: www.vka.de)

***Für Praktikantinnen und Praktikanten,
a) die ein Praktikum von bis zu drei Monaten
aa) zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten oder
bb) begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat,
b) die ein Pflichtpraktikum auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten.

Unsere Foren für Praktikantinnen und Praktikanten bzw. zu Praktika im öffentlichen Dienst:



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