01.08.2019, 17:05
Hallo,
vor dem Hintergrund dieser Vorschrift bittet der Arbeitgeber aktuell um Vorschlag seitens unseres Personalrates. Dem neu zu wählenden Werkausschuss der Verbandsgemeinde sollen Vertreter/innen zur Seite gestellt werden.
Jedoch sind die Beschäftigten zwar bei den Werken wirtschaftlich eigenständig zu betrachten, aber rechtlich unselbstständig, sprich: bei der Verbandsgemeinde beschäftigt.
Kurzum: Hat der Personalrat somit überhaupt die Möglichkeit, irgendjemanden vorzuschlagen?
Vielen Dank vorab für eine Antwort.
Zitat:§ 90 I LPersVG RLP: Besteht für wirtschaftliche Einrichtungen der öffentlichen Hand mit mehr als zehn Beschäftigten ein (...) Werkausschuss (...), so müssen zu ihm mindestens in einem Drittel der Mitgliederzahl Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten hinzutreten; sie haben beratende Stimme. (...)
§ 90 II: Das Vorschlagsrecht (...) steht dem Personalrat zu.
vor dem Hintergrund dieser Vorschrift bittet der Arbeitgeber aktuell um Vorschlag seitens unseres Personalrates. Dem neu zu wählenden Werkausschuss der Verbandsgemeinde sollen Vertreter/innen zur Seite gestellt werden.
Jedoch sind die Beschäftigten zwar bei den Werken wirtschaftlich eigenständig zu betrachten, aber rechtlich unselbstständig, sprich: bei der Verbandsgemeinde beschäftigt.
Kurzum: Hat der Personalrat somit überhaupt die Möglichkeit, irgendjemanden vorzuschlagen?
Vielen Dank vorab für eine Antwort.