10.08.2018, 10:10
Soweit mir bekannt ist, wurde der tarifrechtliche Übernahmeanspruch bei den letzten Tarifverhandlungen abermals festgeschrieben bis 2020. Dürfen die AG den Jungkollegen dann fortlaufend befristete Verträge auf 12 Monate anbieten? Das erscheint mir nicht konsequent: Im Prinzip sollten sie gleich den Anspruch auf unbefristete Arbeitsverträge haben. Weiß jemand, was da konkret gilt und durchsetzbar ist? Gruß: Marcel