Überstunden
#1

Wann verfallen Überstunden?
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#2

Echte Überstunden verfallen grundsätzlich nicht. Anders kann es bei Plusstunden auf einem Arbeitszeitkonto sein. Soweit das Vorhandensein der Überstunden strittig ist, können Ausschlussfristen oder Verjährungsfristen greifen.
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#3

In den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst wird bestimmt, dass Überstunden grundsätzlich durch entsprechende Arbeitsbefreiung auszugleichen sind. Damit hat der Freizeitausgleich Vorrang vor der Abgeltung durch das Überstundenentgelt.
Die Arbeitsbefreiung ist spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ableistung der Überstunden zu erteilen; andernfalls wird die Bezahlung der Überstunde fällig. Die Bezahlung der Überstunden unterliegt wiederum der 6-monatigen Ausschlussfrist.

Wenn ein Arbeitszeitkonto besteht, sieht dieses möglich etwas anders aus. Es kommt dann auf die Ausgestaltung des Arbeiszeitkontos an.
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