Hallo,
ich fange am 1.5.23 meine neue Teilzeitstelle mit 75% an. Stehen mir dann am 1.6.23 von der Inflationsausgleichsprämie 75% zu?
Wenn für dich der TVöD, TV-V oder ein ähnlicher Tarifvertrag aus dem aktuellen Tarifabschluss für die Mitarbeiter von Bund und Kommunen gilt, dann ja.
Hallo, vielen Dank. Ja bei mir im Arbeitsvertrag steht, dass ich nach TVÖD bezahlt werde.
Steht das wirklich wörtlich so im Arbeitsvertrag? Und nicht in etwa: "Es findet der TVöD in der jeweils gültigen Fassung Anwendung"?
Es steht im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD -B) vom 01.08.2006 in der Fassung vom 18.4.2018.
Das lässt Interpretationsspielraum zu. Eine solche Formulierung ("in der Fassung vom ...") findet sich grundsätzlich nicht in Arbeitsverträgen von Arbeitgebern, die Mitglied in einem öffentlichen Arbeitgeberverband wie z. B. KAV des jeweiligen Bundeslandes und damit (einseitig) tarifgebunden sind (sondern "in der jeweils gültigen Fassung").
Nicht tarifgebundene Arbeitgeber "tun sich manchmal schwer" bei solchen Sonderzahlungen. Letztlich bleibt abzuwarten, wie sich der Arbeitgeber verhält.