Ablehnung meiner Stellen Höherstufung
#1

Sehr geehrtes Team,
könnten Sie mir mitteilen, was die besonderen Leistungen sind, die ich erfüllen müsste, um in die Stufe 11 zu kommen? Und müssen diese einen Anteil von 50 % haben (50 % um von 10 nach 11 zu kommen)? Laut meiner Sachgebietsleitung wären 33 % ausreichend. Nach 5 Jahren Wartezeit wurde unser Antrag abgelehnt. Der Antrag einer Kollegin 2018 ging damals durch. Wir möchten uns zur Wehr setzen.

Mit freundlichen Grüßen
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#2

Welcher Tarifvertrag gilt denn? Im TVöD liegt z.B. der Unterschied im Umfang des Merkmals "besondere Schwierigkeit und Bedeutung". Auf die Leistungen kommt es nicht an.
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#3

Wehren kann man sich mit einer Eingruppierungsfestellungsklage vor dem Arbeitsgericht
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#4

(25.04.2024, 12:14)Gast schrieb:  Welcher Tarifvertrag gilt denn? Im TVöD  liegt z.B. der Unterschied im Umfang des Merkmals "besondere Schwierigkeit und Bedeutung". Auf die Leistungen kommt es nicht an.

Kommt schon auf den Abschnitt der Entgeltordnung an. Hier könnte z.B der Abschnitt "3. Ingenieurinnen und Ingenieure" relevant sein. Heraushebungsmerkmal dort ist "durch besondere Leistungen".
Als solches braucht es zuerst eine Information, um welchen Abschnitt Entgeltordnung es geht. Daneben natürlich die Bestätigung, dass es TVöD ist.
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