Hallo Tanja
Ich habe nicht erkennen können, ob deine Frage beantwortet wurde. Deshab tu ich es jetzt etwas verspätet.
In der Kommentierung (Auflage 2 von 2002) des PersVG Berlin, hier §28, Rechtsstellung der Ersatzmitglieder, ist folgendes ausgeführt:
"Solange die Ersatzmitglieder
nicht in den PR nachgerückt sind, genießen sie
keinen besonderen Schutz; insbesondere nicht den besonderen Schutz des § 44 PersVG Berlin in Bezug auf Versetzung, Abordnung oder Übertragung eines anderen Arbeitsgebietes ..."
Also so schnell wie möglich alle anderen wenigstens 1 mal an einer Sitzung teilnehmen lassen!
MkG Strabahner