Abordnungsschutz für Ersatzmitglieder des Personalrats?
#1

S10347Hallo zusammen,

haben Ersatzmitglieder im Personalrat, also Mitglieder, die noch nicht für ein ausgefallenes/ausgeschiedenes/verhindertes Personalratsmitglied aufgerutscht sind, auch Schutz vor Abordnung/Versetzung?

Vielen Dank im Voraus.
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#2

Hallo Tanja
014

Ich habe nicht erkennen können, ob deine Frage beantwortet wurde. Deshab tu ich es jetzt etwas verspätet.

In der Kommentierung (Auflage 2 von 2002) des PersVG Berlin, hier §28, Rechtsstellung der Ersatzmitglieder, ist folgendes ausgeführt:

"Solange die Ersatzmitglieder nicht in den PR nachgerückt sind, genießen sie keinen besonderen Schutz; insbesondere nicht den besonderen Schutz des § 44 PersVG Berlin in Bezug auf Versetzung, Abordnung oder Übertragung eines anderen Arbeitsgebietes ..."

Also so schnell wie möglich alle anderen wenigstens 1 mal an einer Sitzung teilnehmen lassen!

MkG Strabahner
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