Abschluss Arbeitsvertrag ohne Anhörung Personalrat
#1

Hallo,

ich bin seit einem Jahr erstmals in den Personalrat unserer Gemeinde - und dazu gleich noch als Vorsitzende gewählt worden. Die bisherige Personalratstätigkeiten verliefen eher "träge" und "im Einvernehmen" mit dem Arbeitgeber. Es liegt Vieles im Argen. So kam es nun schon zum wiederholten Mal zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer Kollegin ohne Beteiligung des Personalrates. Diese Kollegin war bisher befristet beschäftigt und hat nun einen Arbeitsvertrag (unbefristet) mit wesentlich reduzierten Stunden erhalten. Auch fühlte sie sich beim Abschluss gedrängt. Es waren 3 Leute des Personalamtes (Arbeitgeberseite) anwesend. - Jedenfalls hat sie diesen Vertrag zu dem Termin, als man ihr ihn vorlegte, unterzeichnet. Nun bereut sie es und bat um Hilfe.
Vor der Beratung des Personalrates habe ich den Arbeitgeber nochmals gefragt, ob weitere Dinge anzusprechen wären, habe auch indirekt auf den Einsatzort der Kollegin hingewiesen. Die Antwort: "Nein. Und wenn, dann ist dies so kurzfristig - wie soll ich das machen. Es ist nichts." Bis zu Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses der Kollegin (01.12.2012) wäre noch Zeit gewesen. Im gleichen Gespräch sagte mir der Personalchef noch, dass wahrscheinlich im Januar wieder ein befristeter Arbeitsvertrag (im Bereich der Kollegin mit wesentlich verringerter Stundenzahl) geschlossen werden sollte. Mit dem Zusatz: "Aber das betrifft Euch (PR) ja nicht." Icon_evil
Das Thema sprach ich im Personalrat an. Keiner der Mitglieder will sich dies gefallen lassen, aber es will auch Niemand wirklich etwas unternehmen. Die erste "Verfehlung" des Arbeitgebers haben wir gerügt und auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen. Bei dieser unterlassenen Anhörung sind wir erst einmal überein gekommen, den Arbeitgeber noch nicht auf seinen Fehler hinzuweisen, um der Kollegin noch etwas Zeit zu verschaffen.
Diese Kollegin möchte jetzt noch einmal mit dem Arbeitgeber reden. Um sich durchzusetzen muss sie jedoch gut vorbereitet sein und Argumente vorlegen können. Am Besten wäre es mit Urteilen und "knallharten Gesetzen". Bisher hab ich jedoch noch nicht das Richtige finden können. Und ohne dem Arbeitgeber "Angst zu machen" wird die Kollegin keine Verhandlungsbasis haben, leider. Kann mir hier Jemand helfen? Bitte, bitte. Die Gute wartet auf Antwort - und ich auch.

Danke schon im Voraus.
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#2

Moin,

also ich kann aus dem Beitrag jetzt nur raten, wo das Hauptproblem liegt. Meist sind das Problemstellungen, die in einem Forum nur schwer beschrieben werden können. Gibt es im Personalrat niemanden, der in der Gewerkschaft organisiert ist?

Wenn hier was zu Gesetzen geschrieben werden soll, ist elementar, dass zumindest das Bundesland mit in den Beitrag genommen wird.

Grüße
1887
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#3

Oh, danke 1887.

das ist schön, dass Sie das Hauptproblem erahnen. Ich wusste nicht so richtig, wie ich die Lage so beschreiben soll. Nun die Ergänzung
- Bundesland: Sachsen
- Mitglied des Personalrates in der Gewerkschaft: ja, ich.
- Auskunft der Gewerkschaft: "Ja, wenn der Arbeitsvertrag schon unterschrieben ist, ist´s zu spät."

Meine Meinung:
1. Der Arbeitsvertrag ist zwischen AN und AG zustande gekommen, ok.
2. AG hat Personalrat nicht beteiligt --> Fehler des AG.
3. Arbeitsvertrag ist nicht wirksam. PR kann sogar die Beschäftigung des AN untersagen.
4. AN arbeitet nicht - bekommt dennoch Geld.

Daraus sollte AG eigentlich lernen.

Nun das ABER:
Die Kollegin möchte sich nicht streiten; hofft aber auf Hilfe des PR.

Und wenn wir einmal dabei sind, es handelt sich um den Fall "Arbeitsverträge Kita - laufende Anpassung".
Die betreffende Kollegin bekam befristete Arbeitsverträge mit 36 Wochenstunden. Nachdem nun Zeit und Grund für die Befristungen abgelaufen sind, hat sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 20 Wochenstunden bekommen und gleichzeitig eine Änderung zum Arbeitsvertrag auf 36 Wochenstunden. Der Änderungsvertrag wurde nicht wirklich befristet -ist halt an die vorhandenen Kinderzahlen geknüpft.
Selbst dieser Änderungsvertrag wäre meiner Meinung nach ein Fall für den Personalrat, da wesentliche Erhöhung der Arbeitszeit. - Will ich aber nicht anmeckern (selbst wenn ich könnte) weil die Kollegin ja gern 36 oder wenigstens 32 Stunden / Woche arbeiten möchte. Aber andere Geschichte ...

Erreichen möchte die Kollegin und ich, dass dieser Arbeitsvertrag ungültig wird und sie einen neuen mit entsprechender Stundenzahl unterzeichnen kann. - Gutgläubig, nicht?

Dadurch, dass bei Arbeitsvertrag und Änderungsvertrag der PR nicht beteiligt wurde, sind diese doch nicht wirklich rechtskräftig, oder? Die Kollegin hat aber bereits schon gearbeitet (seit 01.12.2012) - 36 Stunden. Ist denn damit schon ein 36-Stunden-Arbeitsverhältnis zustande kommen? Der Arbeitgeber hat ja nicht widersprochen.

Ich glaub ich muss hier noch mal richtig Gesetze wälzen. - Ich will nur keine falschen Auskünfte geben. Nicht, dass ich hier noch was verbocke. ... und dann heißt´s wieder: "Du hast doch gesagt ..." --- Deshalb würde ich mich gern "Erfahrungsaustauschen" und "Meinungen hören".
Hab der Kollegin auch schon geraten hier selbst die Gewerkschaft zu befragen oder sich einen Rechtsbeistand zu suchen - will sie aber auch nicht. Und ich hab´s an der Backe ...

Schönes Wochenende, ruhigen 2. Advent und vielen Dank

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