06.12.2012, 20:31
Hallo,
ich bin seit einem Jahr erstmals in den Personalrat unserer Gemeinde - und dazu gleich noch als Vorsitzende gewählt worden. Die bisherige Personalratstätigkeiten verliefen eher "träge" und "im Einvernehmen" mit dem Arbeitgeber. Es liegt Vieles im Argen. So kam es nun schon zum wiederholten Mal zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer Kollegin ohne Beteiligung des Personalrates. Diese Kollegin war bisher befristet beschäftigt und hat nun einen Arbeitsvertrag (unbefristet) mit wesentlich reduzierten Stunden erhalten. Auch fühlte sie sich beim Abschluss gedrängt. Es waren 3 Leute des Personalamtes (Arbeitgeberseite) anwesend. - Jedenfalls hat sie diesen Vertrag zu dem Termin, als man ihr ihn vorlegte, unterzeichnet. Nun bereut sie es und bat um Hilfe.
Vor der Beratung des Personalrates habe ich den Arbeitgeber nochmals gefragt, ob weitere Dinge anzusprechen wären, habe auch indirekt auf den Einsatzort der Kollegin hingewiesen. Die Antwort: "Nein. Und wenn, dann ist dies so kurzfristig - wie soll ich das machen. Es ist nichts." Bis zu Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses der Kollegin (01.12.2012) wäre noch Zeit gewesen. Im gleichen Gespräch sagte mir der Personalchef noch, dass wahrscheinlich im Januar wieder ein befristeter Arbeitsvertrag (im Bereich der Kollegin mit wesentlich verringerter Stundenzahl) geschlossen werden sollte. Mit dem Zusatz: "Aber das betrifft Euch (PR) ja nicht."
Das Thema sprach ich im Personalrat an. Keiner der Mitglieder will sich dies gefallen lassen, aber es will auch Niemand wirklich etwas unternehmen. Die erste "Verfehlung" des Arbeitgebers haben wir gerügt und auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen. Bei dieser unterlassenen Anhörung sind wir erst einmal überein gekommen, den Arbeitgeber noch nicht auf seinen Fehler hinzuweisen, um der Kollegin noch etwas Zeit zu verschaffen.
Diese Kollegin möchte jetzt noch einmal mit dem Arbeitgeber reden. Um sich durchzusetzen muss sie jedoch gut vorbereitet sein und Argumente vorlegen können. Am Besten wäre es mit Urteilen und "knallharten Gesetzen". Bisher hab ich jedoch noch nicht das Richtige finden können. Und ohne dem Arbeitgeber "Angst zu machen" wird die Kollegin keine Verhandlungsbasis haben, leider. Kann mir hier Jemand helfen? Bitte, bitte. Die Gute wartet auf Antwort - und ich auch.
Danke schon im Voraus.
ich bin seit einem Jahr erstmals in den Personalrat unserer Gemeinde - und dazu gleich noch als Vorsitzende gewählt worden. Die bisherige Personalratstätigkeiten verliefen eher "träge" und "im Einvernehmen" mit dem Arbeitgeber. Es liegt Vieles im Argen. So kam es nun schon zum wiederholten Mal zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer Kollegin ohne Beteiligung des Personalrates. Diese Kollegin war bisher befristet beschäftigt und hat nun einen Arbeitsvertrag (unbefristet) mit wesentlich reduzierten Stunden erhalten. Auch fühlte sie sich beim Abschluss gedrängt. Es waren 3 Leute des Personalamtes (Arbeitgeberseite) anwesend. - Jedenfalls hat sie diesen Vertrag zu dem Termin, als man ihr ihn vorlegte, unterzeichnet. Nun bereut sie es und bat um Hilfe.
Vor der Beratung des Personalrates habe ich den Arbeitgeber nochmals gefragt, ob weitere Dinge anzusprechen wären, habe auch indirekt auf den Einsatzort der Kollegin hingewiesen. Die Antwort: "Nein. Und wenn, dann ist dies so kurzfristig - wie soll ich das machen. Es ist nichts." Bis zu Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses der Kollegin (01.12.2012) wäre noch Zeit gewesen. Im gleichen Gespräch sagte mir der Personalchef noch, dass wahrscheinlich im Januar wieder ein befristeter Arbeitsvertrag (im Bereich der Kollegin mit wesentlich verringerter Stundenzahl) geschlossen werden sollte. Mit dem Zusatz: "Aber das betrifft Euch (PR) ja nicht."

Das Thema sprach ich im Personalrat an. Keiner der Mitglieder will sich dies gefallen lassen, aber es will auch Niemand wirklich etwas unternehmen. Die erste "Verfehlung" des Arbeitgebers haben wir gerügt und auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen. Bei dieser unterlassenen Anhörung sind wir erst einmal überein gekommen, den Arbeitgeber noch nicht auf seinen Fehler hinzuweisen, um der Kollegin noch etwas Zeit zu verschaffen.
Diese Kollegin möchte jetzt noch einmal mit dem Arbeitgeber reden. Um sich durchzusetzen muss sie jedoch gut vorbereitet sein und Argumente vorlegen können. Am Besten wäre es mit Urteilen und "knallharten Gesetzen". Bisher hab ich jedoch noch nicht das Richtige finden können. Und ohne dem Arbeitgeber "Angst zu machen" wird die Kollegin keine Verhandlungsbasis haben, leider. Kann mir hier Jemand helfen? Bitte, bitte. Die Gute wartet auf Antwort - und ich auch.
Danke schon im Voraus.