Abschlussprüfung 2019 NDS

Frist für Herrn Ziegel: 3. Monat zum Kalendervierteljahr, also in dem Sachverhalt 1.Juli

Dauer des Krankenheldzuschusses für Frau Zimmermann: Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit (12.04.2019) also Krankengeldzuschuss bis 12.01.2020

Tarifl Ksch gilt nicht, da keine 15 Jahre Beschäftigungszeit beim AG
Kein besonderer KSch
Allg KschG findet Anwendung

Abmahnung hat Dokumentations-, Hinweis- und Warnfunktion + was die alles beinhalten muss + PR Beteiligung + Zugang der WE §130 BGB

Hat das jeder so?
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Mit 1. Juli meine ich, dass die Kündigung da zugegangen sein muss. Frist endet am 30.09.
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Bei der Aufgabe mit der Abmahnung waren doch nur die Funktionen und die Bedeutung dieser gefordert oder ?
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hatte kündigungsfrist zum 31.12. .. nicht 30.09. ?
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(24.05.2019, 11:29)Gast schrieb:  Frist für Herrn Ziegel: 3. Monat zum Kalendervierteljahr, also in dem Sachverhalt 1.Juli

Dauer des Krankenheldzuschusses für Frau Zimmermann: Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit (12.04.2019) also Krankengeldzuschuss bis 12.01.2020

Tarifl Ksch gilt nicht, da keine 15 Jahre Beschäftigungszeit beim AG
Kein besonderer KSch
Allg KschG findet Anwendung
War nicht gefragt! - Es war doch nur gefragt, wie lange sie den Krankengeldzuschuss bekommt!?

Abmahnung hat Dokumentations-, Hinweis- und Warnfunktion + was die alles beinhalten muss + PR Beteiligung + Zugang der WE §130 BGB War nicht gefragt!

Hat das jeder so?
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(24.05.2019, 11:38)Gast schrieb:  
(24.05.2019, 11:29)Gast schrieb:  Frist für Herrn Ziegel: 3. Monat zum Kalendervierteljahr, also in dem Sachverhalt 1.Juli

Dauer des Krankenheldzuschusses für Frau Zimmermann: Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit (12.04.2019) also Krankengeldzuschuss bis 12.01.2020

Tarifl Ksch gilt nicht, da keine 15 Jahre Beschäftigungszeit beim AG
Kein besonderer KSch
Allg KschG findet Anwendung
War nicht gefragt! - Es war doch nur gefragt, wie lange sie den Krankengeldzuschuss bekommt!?

Abmahnung hat Dokumentations-, Hinweis- und Warnfunktion + was die alles beinhalten muss + PR Beteiligung + Zugang der WE §130 BGB War nicht gefragt!

Hat das jeder so?

doch allg kschg findet anwendung war gefragt bei dem Herrn
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(24.05.2019, 11:40)Gast schrieb:  
(24.05.2019, 11:38)Gast schrieb:  
(24.05.2019, 11:29)Gast schrieb:  Frist für Herrn Ziegel: 3. Monat zum Kalendervierteljahr, also in dem Sachverhalt 1.Juli

Dauer des Krankenheldzuschusses für Frau Zimmermann: Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit (12.04.2019) also Krankengeldzuschuss bis 12.01.2020

Tarifl Ksch gilt nicht, da keine 15 Jahre Beschäftigungszeit beim AG
Kein besonderer KSch
Allg KschG findet Anwendung
War nicht gefragt! - Es war doch nur gefragt, wie lange sie den Krankengeldzuschuss bekommt!?

Abmahnung hat Dokumentations-, Hinweis- und Warnfunktion + was die alles beinhalten muss + PR Beteiligung + Zugang der WE §130 BGB War nicht gefragt!

Hat das jeder so?

doch allg kschg findet anwendung war gefragt bei dem Herrn

Ja bei dem Herrn!

Dann schreib deine Antworten doch bitte auch in der richtigen Reihenfolge und nicht Herr, Frau, Herr...
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Wie ist das eig wenn man die Berechnungen falsch hat, aber die Paragraphen richtig? Bekommt man dann trz gut Punkte?
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Gibt es Folgefehler, für die falsche Berechnung der Beschäftigungszeit?
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Wenn gefragt wird, ob Allgemeiner Kündigungsschutz besteht, muss man den speziellen nach § 34 TVöD doch gar nicht erwähnen!?
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(24.05.2019, 11:44)Gast schrieb:  Wie ist das eig wenn man die Berechnungen falsch hat, aber die Paragraphen richtig? Bekommt man dann trz gut Punkte?

Dann wird es sicherlich trotzdem (Teil-) Punkte geben!
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Soziale Rechtfertigung ja oder nein? Ich habe es aus der Aufgabenstellung so verstanden, dass es nicht geprüft werden muss.
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Sind die Paragraphen so richtig?
1) Kündigungsfrist Paragraph 34
2) allgemeiner Kündigungsschutz Paragraph 23 und 1
3) Zuständigkeit Paragraph 107 und 7
4) Abmahnung ist ja gesetzlich nicht geregelt
5) Krankengeldzuschuss Paragraph 22
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Bei Aufgabe 3) habe ich noch Zustimmung des Personalrats mit eingebracht nach § 65 (2) Nr. 10 NPersVG
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Braucht man aber nicht mit dem NPersVG, war nicht nach gefragt.
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