24.05.2019, 11:29
Frist für Herrn Ziegel: 3. Monat zum Kalendervierteljahr, also in dem Sachverhalt 1.Juli
Dauer des Krankenheldzuschusses für Frau Zimmermann: Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit (12.04.2019) also Krankengeldzuschuss bis 12.01.2020
Tarifl Ksch gilt nicht, da keine 15 Jahre Beschäftigungszeit beim AG
Kein besonderer KSch
Allg KschG findet Anwendung
Abmahnung hat Dokumentations-, Hinweis- und Warnfunktion + was die alles beinhalten muss + PR Beteiligung + Zugang der WE §130 BGB
Hat das jeder so?
Dauer des Krankenheldzuschusses für Frau Zimmermann: Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit (12.04.2019) also Krankengeldzuschuss bis 12.01.2020
Tarifl Ksch gilt nicht, da keine 15 Jahre Beschäftigungszeit beim AG
Kein besonderer KSch
Allg KschG findet Anwendung
Abmahnung hat Dokumentations-, Hinweis- und Warnfunktion + was die alles beinhalten muss + PR Beteiligung + Zugang der WE §130 BGB
Hat das jeder so?