Soziale Rechtfertigung musste nicht geprüft werden
Wie war nochmal die Punkteverteilung?
Wird der Krankengeldzuschuss über 13. Wochen bezahlt? Sie hatte doch nur eine Beschäftigungszeit von 01.01.2018 bis heute sprich 24.05.19, oder nicht? Also ein Jahr.
Sie hat vorher schon mal in Bad Münder earbeitet das musste angerechbet werden
Herr Ziegel hat 6Monate Kündigungsfrist weil ALLE zeiten in denen er nach TVÖD gearveitet hat angerechbet werden egal ob beim selben ag oder nicht
Bei dem Kündigungsschutz zählen nur die Zeiten bei demselben Arbeitgeber.
Letztes Jahr gab es auf die Aufgabe mit der ordentlichen Kündigung 50 Punkte, da war die soziale Rechtfertigung am Ende auch nicht gefragt.
Nach Satz 3 gelten doch auch Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern wenn der TVöD da auch Anwendung findet. Deshalb 6 Monate Kündigungsfrist. Seit 2006 war sie im öffentlichen Dienst ohne Unterbrechung oder bin ich da falsch?
3) 1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. 2Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt.
Bei der Unkündbarkeit und der Kündigungsfrist werden nur Abs. 3 S. 1&2 angewendet.