Abschlussprüfung 2019 NDS

Zeiten bei anderen TVöD Arbeitgebern werden immer angerechnet, außer bei der Kündigung!!!
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Wo steht das
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(24.05.2019, 13:25)Gast schrieb:  Wo steht das

Wie wärs mit lesen?

Steht doch in dem ersten Beitrag auf dieser Seite #431!!! 

Im TVöD musst du dann schon selber nachlesen...
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(24.05.2019, 13:17)Gast schrieb:  
(24.05.2019, 13:06)Gast schrieb:  Nur Zeiten bei demselben AG werden berücksichtigt!!!


Siehe § 34 I 2 TVöD, da wird nur auf § 34 III 1&2 verwiesen! Die Anrechnung von Zeiten bei anderen TVöD-Arbeitgebern steht aber in Satz 3!!!
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§ 34 I S. 3 TVöD zählt beispielsweise bei der Berechnung von Jubiläum nach § 23 II TVöD, nicht bei Kündigungsfristen...
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Scheiße, ihr habe ja recht, es zählt tatsächlich nur die Zeit beim aktuellen Arbeitgeber A025
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Seid ihr euch sicher dass man die soziale Rechtfertigung nicht prüfen musste und der allg. Anwendung findet ??‍♀️
Worauf bekommt man das die Punkte ? Also was wäre eure Vermutung wo dann da der Schwerpunkt der Punkteverteilung liegt .
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Frag mich auch wo da der Schwerpunkt drauf liegt aber die letzten Jahre kam die Frage immer mal wieder dran in der Prüfung und laut der Lösungsskizzen die wir vom NSI bekommen haben musste die soziale Rechtfertigung noch nie geprüft werden. Meinte unsere Dozentin am Ende der Prüfung vorhin auch noch. Kann mir die Punkteverteilung auch nicht erklären.
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Hat jemand schon was wegen Montag/Dienstag gehört??
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Wo hätte man denn genau aufhören müssen bei dem allem. K.schutz ?
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Nachdem man festgestellt hat, dass der persönliche Anwendungsbereich nach § 1 I KSchG eröffnet ist!?
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Allgemeiner Kündigungsschutz nach § 1 I KSchG findet Anwendung. Mehr nicht.
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Klappt bei euch das Spicken mit Handys und Smartphones auch so gut? Bei uns halten es einige nicht für nötig zu lernen und spicken lieber. Die Aufsicht ignoriert es. Bei einer Bekannten im Kurs wurde eine erwischt und die Person durfte wohl heute die nächste Klausur schreiben. Warum werden keine Smartphones und Uhren eingesammelt(digitale)? Wird das bei euch anders gehandhabt?
Grüße aus dem Norden
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Also wäre nur zu prüfen ob lt. 23 mindestens 10 An vorhanden sind , dann in dem 1kschg ob av und mindestens 6 Monate vorliegen und dann feststellen dass der allg. Schutz Anwendung findet ? Und darauf dann 30 Punkte ? Oder habe ich was wesentliches vergessen ?
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(24.05.2019, 14:29)Gast schrieb:  Klappt bei euch das Spicken mit Handys und Smartphones auch so gut? Bei uns halten es einige nicht für nötig zu lernen und spicken lieber. Die Aufsicht ignoriert es. Bei einer Bekannten im Kurs wurde eine erwischt und die Person durfte wohl heute die nächste Klausur schreiben. Warum werden keine Smartphones und Uhren eingesammelt(digitale)? Wird das bei euch anders gehandhabt?
Grüße aus dem Norden

Also bei uns wird da sehr drauf geachtet!!!
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