09.12.2016, 18:51
Hallo,
ich bin als Ingenieur als Angestellter nach dem TVÖD bei einer Kommune beschäftigt.
Nun möchte ich als Sachverständiger nebenberuflich arbeiten.
Die Handwerkskammer möchte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass ich zeitlich dazu in der Lage bin (Ich habe Gleitzeit) und der Arbeitgeber keinen Einfluss auf Gutachten nehmen wird.
Die Nebentätigkeit steht nicht in Konkurrenz zu meiner Hauptbeschäftigung.
Da das Verhältnis zwischen uns nicht so gut ist, will der Abteilungsleiter mir diese Bescheinigung nicht geben.
Nun ist diese Bescheinigung eine Bedingung für die Nebentätigkeit und der Arbeitgeber hindert mich dadurch an meinem Grundrecht auf freie Berufswahl.
Wie würdet Ihr in meinem Fall vorgehen?
Ist das ein Fall für ein Arbeitsgericht?
Vom Personalrat erhoffe ich mir da ehrlich gesagt nicht viel.
Der nächste Vorgesetzte (Amtsleiter) wäre auch ein nächster Schritt, wobei der sicher auf seinen Abteilungsleiter hören wird.
ich bin als Ingenieur als Angestellter nach dem TVÖD bei einer Kommune beschäftigt.
Nun möchte ich als Sachverständiger nebenberuflich arbeiten.
Die Handwerkskammer möchte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass ich zeitlich dazu in der Lage bin (Ich habe Gleitzeit) und der Arbeitgeber keinen Einfluss auf Gutachten nehmen wird.
Die Nebentätigkeit steht nicht in Konkurrenz zu meiner Hauptbeschäftigung.
Da das Verhältnis zwischen uns nicht so gut ist, will der Abteilungsleiter mir diese Bescheinigung nicht geben.
Nun ist diese Bescheinigung eine Bedingung für die Nebentätigkeit und der Arbeitgeber hindert mich dadurch an meinem Grundrecht auf freie Berufswahl.
Wie würdet Ihr in meinem Fall vorgehen?
Ist das ein Fall für ein Arbeitsgericht?
Vom Personalrat erhoffe ich mir da ehrlich gesagt nicht viel.
Der nächste Vorgesetzte (Amtsleiter) wäre auch ein nächster Schritt, wobei der sicher auf seinen Abteilungsleiter hören wird.