Abteilungsleiter ist gegen Nebentätigkeit
#1

Hallo,
ich bin als Ingenieur als Angestellter nach dem TVÖD bei einer Kommune beschäftigt.
Nun möchte ich als Sachverständiger nebenberuflich arbeiten.
Die Handwerkskammer möchte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass ich zeitlich dazu in der Lage bin (Ich habe Gleitzeit) und der Arbeitgeber keinen Einfluss auf Gutachten nehmen wird.

Die Nebentätigkeit steht nicht in Konkurrenz zu meiner Hauptbeschäftigung.

Da das Verhältnis zwischen uns nicht so gut ist, will der Abteilungsleiter mir diese Bescheinigung nicht geben.

Nun ist diese Bescheinigung eine Bedingung für die Nebentätigkeit und der Arbeitgeber hindert mich dadurch an meinem Grundrecht auf freie Berufswahl.

Wie würdet Ihr in meinem Fall vorgehen? 
Ist das ein Fall für ein Arbeitsgericht?
Vom Personalrat erhoffe ich mir da ehrlich gesagt nicht viel.
Der nächste Vorgesetzte (Amtsleiter) wäre auch ein nächster Schritt, wobei der sicher auf seinen Abteilungsleiter hören wird.
Zitieren
#2

Ich bin beim Land angestellt bei einer Polizeibehörde, arbeite seit 35 Jahren nebenberuflich immer mit Genehmigung von meinem Chef, den nächsten Chef und dann geht nochmals alles zur Personalverwaltung. Die Genehmigung ist Pflicht. Ich arbeite direkt bei einem Polizeiposten und hätte auch schon nebenberuflich bei einem Rechtsanwalt arbeiten können mit Genehmigung meiner Vorgesetzten. Ich kenne es auch nicht anders von meinen Kollegen da viele auch nebenbei in unterschiedlichen Bereichen arbeiten. Vor ein paar Jahren habe ich keine Genehmigung für Nebentätigkeiten bei einem Rechtsanwalt bekommen, zuletzt wurde mir gesagt, jetzt würde es gehen. Allerdings kommt man mit seinen Vorgesetzten nicht sonderlich klar, würde ich aufpassen. Bei uns zählt das Motto, wer sucht findet immer etwas womit man jemand schädigen kann, wenn man das will.  Ich wurde schon wegen Schwarzarbeit z. Bps. von Kollegen ausgehend angeschwärzt und wurde wiederum von einem anderen Amt überprüft bei meinen Nebentätigkeiten. Erfahren habe ich es durch eine Mitarbeiterin die auf dem anderen Amt tätig war, sonst hätte ich es gar nicht so einfach mitbekommen, dass Kollegen dort angerufen habe und praktisch eine Meldung machen, man würde wo arbeiten ohne dies gemeldet zu haben. Immer alles anmelden, genehmigen lassen und sich die Unterschriften holen von den Personen die das eben auf ihren Tischen liegen haben wollen. Ich bin 25 Jahre beim Land und kenne es nicht anders, denke aber wenn bei unserer Behörde die Beamten nebenbei arbeiten dürfen in den unterschiedlichsten Bereichen neben ihrer Vollzeittätigkeit, so dürfte das doch bei den Rathäusern usw. auch kein Thema sein. Ich war 30 Jahre Kellnerin neben meiner Tätigkeit als Schreibkraft bei der Polizei und parallel im gleichen Wohnort und habe sehr viele Gäste bedient aus diesen Etagen und eigentlich muss man nur gut auskommen mit den Personen, dann geht doch vieles was nicht so einfach gehen würde.  Ein Personalrat hilft einem gar nicht und ein Arbeitsgericht in dem Fall denke ich eher auch nicht, da ist der Büroalltag schon vorprogrammiert in Bezug auf den innerlichen Frieden. Viel Erfolg.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Nebentätigkeit in der gleichen Behörde
- Zulässiger Umfang der Nebentätigkeit
- Prokura für einen E14 Abteilungsleiter (Kulturwissenschaftler)

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers