20.07.2023, 20:05
Hallo.
Gilt die Altersgrenze von 45 Jahren auch für die Verbeamtung auf Lebenszeit, wenn die Beamte bereits in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wurde und sich die Probezeit durch Elternzeiten und familiärer Beurlaubung verlängert hat?
In Bayern.
Gilt die Altersgrenze von 45 Jahren auch für die Verbeamtung auf Lebenszeit, wenn die Beamte bereits in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wurde und sich die Probezeit durch Elternzeiten und familiärer Beurlaubung verlängert hat?
In Bayern.