23.05.2022, 13:14
Hallo zusammen,
Ich benötige Hilfe bei dem Thema „Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten“ beim Wechsel zwischen Bund und Kreis
Kurz zusammengefasst:
Ich war 10 Jahre Soldat, habe dann den Vorbereitungsdienst im mntD ebenfalls auf Bundesebene durchlaufen und habe nun nach Beendigung des VD eine Zusage bei einem Kreis
Der Personaler beim Kreis teilte mir mit, dass meine 10 Jahre als SaZ bei der Bundeswehr nicht anerkannt werden können, da „diese mit der Verwaltung nicht verglichen werden können“ und ich somit mit A6 Stufe 1 eingestellt werden soll.
Nun lese ich aber, dass gem §30 ABS. 4 LBG NRW „Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherren“ anerkannt werden und somit meine Erfahrungsstufe „quasi“ von der Bundeswehr mitgenommen werden muss. (Kein Ermessensspielraum)
Soldat war ich hauptberuflich +
keine Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst+
öffentlich-rechtlicher Dienstherr = Bundeswehr +
Dementsprechend muss die Zeit beim Bund doch als Erfahrungszeit komplett anerkannt werden, oder verstehe ich das falsch ?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Tim
Ich benötige Hilfe bei dem Thema „Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten“ beim Wechsel zwischen Bund und Kreis
Kurz zusammengefasst:
Ich war 10 Jahre Soldat, habe dann den Vorbereitungsdienst im mntD ebenfalls auf Bundesebene durchlaufen und habe nun nach Beendigung des VD eine Zusage bei einem Kreis
Der Personaler beim Kreis teilte mir mit, dass meine 10 Jahre als SaZ bei der Bundeswehr nicht anerkannt werden können, da „diese mit der Verwaltung nicht verglichen werden können“ und ich somit mit A6 Stufe 1 eingestellt werden soll.
Nun lese ich aber, dass gem §30 ABS. 4 LBG NRW „Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherren“ anerkannt werden und somit meine Erfahrungsstufe „quasi“ von der Bundeswehr mitgenommen werden muss. (Kein Ermessensspielraum)
Soldat war ich hauptberuflich +
keine Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst+
öffentlich-rechtlicher Dienstherr = Bundeswehr +
Dementsprechend muss die Zeit beim Bund doch als Erfahrungszeit komplett anerkannt werden, oder verstehe ich das falsch ?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Tim