Angestellt bei Bund/Kommune oder Land besser
#1

Hallo, ihr Lieben,
ist es richtig, wenn ich bei Bund und Kommune angestellt bin, dass ich nach TVöD bezahlt werde (Anstalt ö.R.) und wenn ich nach TV-L bezahlt werde, bin ich beim Land (Fakultät) angestellt? TV-L hat ja jetzt gerade neu verhandelt für 33 Monate. Ich bin neu an einer Universität angestellt. Dann bekommen die Mitarbeiter in der E5 Stufe 3 nach TVöD mehr Gehalt als die Mitarbeiter, die beim TV-L angestellt sind?
Was ist der Unterschied , wenn man bei Bund/Kommune bzw. Land angestellt ist. Was isr sicherer?
Danke für die Infos
Jule
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#2

Moin,

sind Bund oder Kommune Arbeitgeber(in) und ist diese Arbeitgerberin tarifgebunden, richtet sich die Höhe der Vergütung nach den Tabellen zum TVöD. Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltordnung, die Unterschiede zwischen Bund und Kommunen aufweist. Handelt es sich um die von der Bundesanstalt für Arbeit unterhaltenen Hochschule, würde ich nicht ausschließen, dass die Vergütung nach dem Tarifvertrag der BA richtet. Die Hochschulen sind ganz überwiegend bei den Bundesländern, soweit diese nicht in der Hand von Dritten sind. In der Trägerschaft der Länder wird ganz überwiegend eine Tarifbindung zum TV-L oder TV-H bestehen. Welche Tarifbindung besteht, ist meist im Stellenangebot mit angeführt. Im Hinblick auf die Sicherheit gibt es keine wesentlichen Unterschiede in der Sicherheit (jetzt bezogen auf den Kündigungsschutz - oder ist etwas anderes gemeint?).

Grüße
1887
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