Anspruch auf Jubiläumsgeld
#1

Bin seit September 1985 Angestellte im öffentlichen Dienst. Im Januar 1987 wechselte ich von der Kreisverwaltung zur Stadtverwaltung und bin bis heute dort beschäftigt.
Frage: Habe ich bereits in diesem Jahr Anspruch auf das Jubiläumsgeld in Höhe von 500 Euro für 40 Jahre Dienstjubiläum oder zählt nur die Beschäftigungszeit bei einem AG?

Danke für die Auskunft,

herzlichst 

M. S.
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#2

Grundlage für die Beschäftigungszeit ist § 34 Abs. 3 TVöD
1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. 2Unberücksichtigt bleibt die Zeiteines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt desSonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt.3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich diesesTarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeberals Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber


du müsstest von deinem jetzigen Arbeitgeber ebei der Einstellung eigentlich eine Berechnung des Jubiläums erhalten haben.
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