Anspruch auf ein Stelle nach Beendigung der Elternzeit
#1

Hallo,

im April 2010 endet meine beantragte Elternzeit (2 Jahre und 2 Monate). Da unsere Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept hat möchte ich gerne wissen, ob ich einen Anspruch habe nach dieser Zeit wieder eingestellt zu werden oder ob die Möglichkeit besteht, dass die Gmeinde mich nicht mehr einstellen muss. Ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen. Vielen Dank
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