31.10.2018, 16:55
Hallo Zusammen
Ich habe eine Frage bezgl. dem Antrag auf Höhergruppierung, der ja auf dem alten Tarifrecht basiert.
Beschäftigungsbeginn ist Mai 17, also neuer Tarifvertrag
Antragstellung Höhergruppierung Oktober 17 in 9 c
Vorzeitige Höherstufung von 8 3 in 8 4 im April 18
Verliere ich jetzt die Stufe 4 bei einer Bewilligung des Antrages, da der Antrag ja nach altem Tarif gilt, oder behalte ich die Stufe, da der neue Tarifvertrag zu meiner Einstellung bereits gültig war?
Hätte der AG darauf hinweisen müssen? Ist ja nicht alltäglich!
Vielen Dank
Ich habe eine Frage bezgl. dem Antrag auf Höhergruppierung, der ja auf dem alten Tarifrecht basiert.
Beschäftigungsbeginn ist Mai 17, also neuer Tarifvertrag
Antragstellung Höhergruppierung Oktober 17 in 9 c
Vorzeitige Höherstufung von 8 3 in 8 4 im April 18
Verliere ich jetzt die Stufe 4 bei einer Bewilligung des Antrages, da der Antrag ja nach altem Tarif gilt, oder behalte ich die Stufe, da der neue Tarifvertrag zu meiner Einstellung bereits gültig war?
Hätte der AG darauf hinweisen müssen? Ist ja nicht alltäglich!
Vielen Dank