Antrag auf Höhergruppierung/ Arbeitsbeginn 01.05.17
#1

Hallo Zusammen
Ich habe eine Frage bezgl. dem Antrag auf Höhergruppierung, der ja auf dem alten Tarifrecht basiert.

Beschäftigungsbeginn ist Mai 17, also neuer Tarifvertrag
Antragstellung Höhergruppierung Oktober 17 in 9 c
Vorzeitige Höherstufung von 8 3 in 8 4 im April 18

Verliere ich jetzt die Stufe 4 bei einer Bewilligung des Antrages, da der Antrag ja nach altem Tarif gilt, oder behalte ich die Stufe, da der neue Tarifvertrag zu meiner Einstellung bereits gültig war?

Hätte der AG darauf hinweisen müssen? Ist ja nicht alltäglich!

Vielen Dank
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#2

Ein Antrag auf Höhergruppierung ist in der Konstellation nicht vorgesehen. Soweit die Eingruppierung mit E8 falsch war ist diese rückwirkend zum Mai 2017 zu korrigieten. Allerdings kann dies auch einw Korrektur der ursprünglichen Stufenzuordnung bedeuten. Daneben mag die Stufenlaufzeitverkürzung nicht für die E9c gelten.
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#3

Vielen Dank für die Antwort!

Also muss ich davon ausgehen, dass diese nicht vorhergesehene Konstellation mir im Zweifelsfalle bei Prüfung durch den KVA zum Nachteil ausgelegt wird?
Die Stellenbeschreibung zum Antrag wurde auch erst in 2018 erstellt, war also auch in 2017 noch nicht so vorhanden.
Ist die Stufenlaufzeitverkürzung nicht erst nichtig, wenn sie vor der Abgabe des Antrages geschehen ist?

Vielen Dank vorab!
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#4

Was war es für ein Antrag? Ein Antrag nach TVÜ war für dich nicht möglich. Wenn die übertragenen Tätigkeiten von Anfang an E9c waren ist halt alles entsprechend zurückzurechnen. Für die Stufenlaufzeitverkürzung ist E8 oder E9c ein großer Unterschied, weil die Vergleichsgruppe eine andere ist.
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