14.02.2017, 12:16
Hallo liebe Forums-Gemeinde, ,
ich, wie viele andere wohl auch, versuchen gerade die neue Entgeldverordnung zum TVÖD zu verstehen.
Ich habe die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und wurde von der kleinen 9er Stufe in die 9a übergeleitet.
Ich befinde mich also gerade in der EG 9a, Stufe 3 und würde dieses Jahr im Oktober 2017 die Stufe 4 erreichen.
Mittlerweile hätte ich auch meine 20 Jahre Berufserfahrung, könnte also auch in die 9b ohne AL II kommen (dies war zumindest der Grund des Arbeitgebers, warum ich nur die kleine 9er erhalten habe)!
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich nun einen Antrag auf Höhergruppierung auf die 9b stelle, bleibt mein Gehalt ein und das Selbe da es erst bei den höheren Stufen Auswirkungen auf das Gehalt hat.
Gibt es hier eine Ausnahme, nicht wieder 3 Jahre auf die Stufe 4 warten zu müssen?
ich, wie viele andere wohl auch, versuchen gerade die neue Entgeldverordnung zum TVÖD zu verstehen.
Ich habe die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und wurde von der kleinen 9er Stufe in die 9a übergeleitet.
Ich befinde mich also gerade in der EG 9a, Stufe 3 und würde dieses Jahr im Oktober 2017 die Stufe 4 erreichen.
Mittlerweile hätte ich auch meine 20 Jahre Berufserfahrung, könnte also auch in die 9b ohne AL II kommen (dies war zumindest der Grund des Arbeitgebers, warum ich nur die kleine 9er erhalten habe)!
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich nun einen Antrag auf Höhergruppierung auf die 9b stelle, bleibt mein Gehalt ein und das Selbe da es erst bei den höheren Stufen Auswirkungen auf das Gehalt hat.
Gibt es hier eine Ausnahme, nicht wieder 3 Jahre auf die Stufe 4 warten zu müssen?