Antrag eines außertariflich Beschäftigten auf Teilzeitarbeit
#1

Hallo Leidensgenossen,

ein außertariflich Beschäftigter stellt Antrag auf Teilzeitbeschäftigung.
Sein Arbeitsvertrag sagt aber auch, dass er den Tarifbeschäftigten angegliedert sein soll.

Nun wurde der Antrag auf Teilzeitarbeit abgelehnt aus dienstlichen Gründen.

Es handelt sich um einen Musiker eines Orchesters, der bei Teilzeitbeschäftigung zugegebenermaßen einen etwas höheren Aufwand verursacht.
Aber der Aufwand dürfte auch bei einem Bürobeschäftigten in Teilzeit etwa im selben Maße steigen.

Ist die Ablehnung rechtens? Kann der Personalrat durch Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle anrufen?
Zitieren
#2

"Ist die Ablehnung rechtens?"
Kommt darauf an, ob entsprechende dienstliche Gründe vorliegen. Daneben spielt ggf. eine Rolle, auf welcher Rechtsbasis mit welcher Begründung Teilzeit beantragt wird. Es kann auch eine Rolle spielen, in welchem Umfang Teilzeit beantragt wird. Eine Person mit 10-20% einer Vollzeitkraft für Instrument XY ist ggf. quasi nicht zu bekommen.

"Kann der Personalrat durch Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle anrufen?"
Kommt auf das anzuwendende Personalvertretungsgesetz an.
Zitieren
#3

Sofern Sie nicht beabsichtigen, in Teilzeit nach der Hälfte des Konzertes zu gehen A01055 Wink
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers