28.03.2023, 15:10
Hallo Leidensgenossen,
ein außertariflich Beschäftigter stellt Antrag auf Teilzeitbeschäftigung.
Sein Arbeitsvertrag sagt aber auch, dass er den Tarifbeschäftigten angegliedert sein soll.
Nun wurde der Antrag auf Teilzeitarbeit abgelehnt aus dienstlichen Gründen.
Es handelt sich um einen Musiker eines Orchesters, der bei Teilzeitbeschäftigung zugegebenermaßen einen etwas höheren Aufwand verursacht.
Aber der Aufwand dürfte auch bei einem Bürobeschäftigten in Teilzeit etwa im selben Maße steigen.
Ist die Ablehnung rechtens? Kann der Personalrat durch Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle anrufen?
ein außertariflich Beschäftigter stellt Antrag auf Teilzeitbeschäftigung.
Sein Arbeitsvertrag sagt aber auch, dass er den Tarifbeschäftigten angegliedert sein soll.
Nun wurde der Antrag auf Teilzeitarbeit abgelehnt aus dienstlichen Gründen.
Es handelt sich um einen Musiker eines Orchesters, der bei Teilzeitbeschäftigung zugegebenermaßen einen etwas höheren Aufwand verursacht.
Aber der Aufwand dürfte auch bei einem Bürobeschäftigten in Teilzeit etwa im selben Maße steigen.
Ist die Ablehnung rechtens? Kann der Personalrat durch Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle anrufen?