Anwendung des TV-V
#1

Wir sind ein Stadtwerke Unternehmen mit mehreren Fachbereichen. Nun wollen wir in den TV-V Tarifvertrag wechseln. Leider bestehen die Stadtwerke nicht nur aus einem reinen Versorgungsbetrieb. Die Mitarbeiteranzahl in der Wasserversorgungsabteilung liegt unter 20 Personen. 
Wie ist es möglich, dass auch die anderen Abteilungen: Abwasser, Kläranlage, Elektroabteilung, Verkehrsbetrieb und Straßenbauabteilung in den TV-V wechseln können?
Laut Komunalverwaltung gilt der Tarifvertrag nur für Versorgungsbetriebe!
In dem Komunalforum können jedoch auch andere Abteilungen berücksichtigt werden!
Was müssen diese erfüllen?
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#2

"Nun wollen wir in den TV-V Tarifvertrag wechseln."
Wir ist die Geschäftsführung?

"Wie ist es möglich, dass auch die anderen Abteilungen: Abwasser, Kläranlage, Elektroabteilung, Verkehrsbetrieb und Straßenbauabteilung in den TV-V wechseln können?"
Hängt davon ab, welcher Personalanteil außerhalb des Anwendungsbereiches TV-V ist. Siehe dazu § 1 (1) TV-V. Dabei gilt tariflich ganz oder gar nicht. (Zumindest hinsichtlich Tarifvertrag. Die getrennte Vereinbarung kann sich auf auf Beschäftigte von Bereichen beziehen.)

Grundsätzlich könnte die Geschäftsführung durch Einzelverträge mit den Beschäftigten jeweils die Anwendung TV-V vereinbaren. Auch könnte man einen Anerkennungstarifvertrag schließen, der die Anwendung TV-V vereinbart. Aber auch da bräuchte es dann Einzelverträge mit den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern.
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