Arbeit im Home-Office (Bayern)
#1

Liebe community,

Meine Frage findet sich kurz zusammen gefasst oben schon und zwar frage ich mich, ob man als Beamter in Bayern vom Home Office aus arbeiten darf, oder an einen bestimmten Ort gebunden ist?

Zur Situation: mein Freund "arbeitet" als akademischer Rat an der Uni und kann sich dort aufgrund der Situation (riesiges Gemeinschaftsbüro) nicht konzentrieren und hält den Laden nicht mehr aus. Er meint, dass er nicht streiken darf, was ja auch nicht die Absicht wäre, und fragt sich, ob er seinen Prof (der ihn noch dazu nicht besonders mag) um home Office fragen kann. Also kurzum, ob man als Beamter dem Dienstort fernbleiben und von Zuhause aus arbeiten darf?

Sorry, für mich ist die logische Antwort ein klares Ja, für meinen liebreizenden Gefährten leider nicht, deshalb fände ich es toll, wenn ihr da etwas Klarheit rein bringen könntet und die ganze Sache vielleicht noch mit ein paar Paragraphen untermauern könntet.

Vielen Dank schon mal!
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#2

Eventuell sollte er sich einen anderen Arbeitgeber suchen.

Der Arbeitsort wird grundsätzlich vom Dienstherren vorgegeben. Man darf nicht einfach von zu Hause aus arbeiten.

Eventuelle Ansprüche auf Homeoffice sowie die Voraussetzungen sind ggf. in Dienstvereinbarungen geregelt. Es gibt dazu kein übergreifendes Recht. Also im Intranet der Uni schauen was da steht. Ggf. beim Personalrat oder auch Personalreferat nachfragen ob es solche Möglichkeiten gibt.
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