Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2 Jahren im Öffentlichen Dienst tätig. Auf Grund Wohnungsortwechsel möchte ich ab dem nächsten Jahr meinen Arbeitsplatz innerhalb des Bundeslandes ebenfalls zu öffentlichen Diensten wechseln. Gibt es eine Personalübernahme-Regelung?
Freundliche Grüßen
Man kann sich auf entsprechende Stellen bewerben. Soweit der eigene Arbeitgeber Dienststellen im neuen Ort hat, kann man sich erkundigen, ob es Möglichkeiten zum Wechseln gibt. Soweit es kein entsprechendes Verfahren gibt auch einfach auf entsprechende Stellen bewerben.
Danke für die Rückmeldung.
Ja, das habe ich auch gemacht. Es ist ein anderer Arbeitgeber, aber auch Öffentlicher Dienst. 2 unterschiedliche Kreise in einem Bundesland.
Der Normalfall ist Kündigung und Einstellung beim neuen Arbeitgeber.
Vielen Dank für die Rückmeldung
Es kam heute eine Idee zur mir. Würde es möglich den jetzige Arbeitsvertrag ruhen lassen? Und beim einen anderen Arbeitgeber beschäftigen?
In
Wenn man sich darauf mit dem alten Arbeitgeber einigt geht dies. Er hat nur wenig Gründe eine solche Vereinbarung zu treffen. Es blockiert eine Dauerstelle und man hat keinen erkennbaren Vorteil als Arbeitgeber.
Man kann auch versuchen mit dem neuen Arbeitgeber einen Verzicht auf die Wartezeit nach Kündigungsschutzgesetz zu vereinbaren. Dazu braucht man schon eine sehr gute Verhandlungsposition.
Danke für die Rückmeldung. Verzicht auf Wartezeit ? Ist die Kündigungsfrist damit gemeint?
Wartezeit nach Kündigungsschutzgesetz. In den ersten 6 Monaten kann ein Arbeitgeber leichter kündigen. Auf dieses Recht kann er verzichten.