Arbeitsvertrag Musikschullehrer
#1

Hallo. Ich habe 3 Fragen.

1. Muss in einem Arbeitsvertrag neben der Entgeltgruppe auch die Stufe stehen? 
2. Was ist, wenn die Stufe nicht mit im Vertrag steht? Kann man sich (in unserem Fall) dann trotzdem auf Stufe 3 berufen?
3. Darf im Arbeitsvertrag (Musikschullehrer Instrument / Halbzeit mit 17,33 Unterrichtsstunden) ein Satz stehen wie: "Der Beschäftigte ist im Rahmen begründeter/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.", ohne dass ein Hinweis auf entsprechende Vergütung dabei steht?

Danke für Antwort!
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#2

Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung?
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#3

(30.07.2024, 18:53)Gast schrieb:  Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung?
 TVöD / VKA
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#4

1. Nein
2. Wenn die tariflichen Voraussetzungen für Stufe 3 vorliegen (und gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen sind)
3. Ja. Die nötigen Regelungen finden sich im TVöD.
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#5

Danke!!
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