Arbeitszeit
#1

Guten Tag,

ich fange am 1.7. einen Vollzeitjob als Erzieher an und arbeite derzeit in Teilzeit (20 Stunden in Lohnstufe 3 )) als Reinigungskraft bei einer Gemeinde. Gerne möchte ich den Teilzeitjob behalten. Die Gemeinde sagt nun, dass das nicht möglich ist und möchte dass ich auf 520 Euro Basis weiter arbeite. Muss ich das machen oder geht es auch, dass ich in Teilzeit auf Lohnsteuerklasse 6 beschäftigt bin?
Viele Grüße
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#2

Welche rechtlichen Gründe hat denn die Gemeinde vorgetragen?!
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#3

Mir persönlich noch gar nichts. Die Leitung der Einrichtung in der ich reinige hat mir dieses gesagt. Mit dem Zusatz es käme nicht von ihr sondern von OBEN.
Ich muss dazu sagen das ich seit ich, seit ich dort arbeite, zwischendrin immer mal auf Lohnsteuer 6 gearbeitet habe wenn ich einen Vollzeitjob hatte.
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#4

20 h pro Woche oder pro Monat?
Insgesamt dürfen es nicht mehr als 48h pro Woche sein.
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#5

Die Woche. Ist es aber dann möglich weiterhin auf Teilzeit in Lohnsteuer 6 weiter zu arbeiten nur mit weniger Stunden? Denn ich möchte die Lohnstufe behalten.
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#6

Die Lohnstufe kann auch beim Minijob erhalten bleiben. Kommt halt auf die vereinbarten Stunden ab. Auch braucht es Klärungen, das die Arbeitszeiten nicht kollidieren und man Urlaub parallel nehmen kann.
Ob es Minijob ist oder nicht hängt primär vom erzielten Einkommen ab.

Man wird sich mit der Gemeinde einigen müssen, weil man den bisherigen Vertrag nicht mehr erfüllen kann. Was deine Verhandlungsposition ist liegt an dir. Wenn die Gemeinde damit nicht einverstanden ist wird es halt kompliziert.
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