18.07.2023, 12:47
Der AN fährt im Rahmen eines sozialen Projektes für den öffentlichen Arbeitgeber mit Dienstwagen zu einer zweitägigen Weiterbildung ins angrenzende Ausland. Mit Dienstreiseantrag und Genehmigung bei bekannten mit eingereichten Programmplan der Veranstaltung bis zum späten Abend wurde dieser genehmigt.
Die nun angefallenen Überstunden der zweitägigen Reise wurden auf zwei mal 8 Stunden (ca.tägliche AZ) eingekürzt mit Begründung einer vorliegenden Dienstordnung, welche bei zweitägigen Fortbildungen nur die maximale tägliche Arbeitszeit anrechnen lässt.
Da es sich bei diesem Projekt nicht um eine typische 2 Tagesfortbildung handelt, sondern aus meiner Sicht um nach Plan angeordnete Arbeitszeit, frage ich mich, ob es hier für den AN und die geleistet zusätzliche Arbeitszeit andere Regelungen gibt?
Die nun angefallenen Überstunden der zweitägigen Reise wurden auf zwei mal 8 Stunden (ca.tägliche AZ) eingekürzt mit Begründung einer vorliegenden Dienstordnung, welche bei zweitägigen Fortbildungen nur die maximale tägliche Arbeitszeit anrechnen lässt.
Da es sich bei diesem Projekt nicht um eine typische 2 Tagesfortbildung handelt, sondern aus meiner Sicht um nach Plan angeordnete Arbeitszeit, frage ich mich, ob es hier für den AN und die geleistet zusätzliche Arbeitszeit andere Regelungen gibt?