Darf der Arbeitgeber mir monatlich zwischen 1 und 2 Stunden abziehen (also aufs Zeitkonto mit minus geben) oder Anfang vom Jahr mir 26 Stunden minus geben aufs Zeitkonto, um dann 3 Samstage zu arbeiten und das minus auzugleichen?
Wenn die Stunden gearbeitet wurden dürfen sie nicht abgezogen werden.
Ob ins Minus geplant werden darf, hängt von der Dienstvereinbarung und/oder der Ausgestaltung ab. Aber es lässt sich tarifkonform ausgestalten, dass Beschäftigte drei Samstage arbeiten müssen.
In einer 39 Std Woche kann doch der Arbeitgeber mir pro Tag 6 Minuten weniger Arbeitszeit geben um dann 3 Samstage Ausgleich zu schaffen.