04.08.2024, 10:00
Ein Arbeitszeitmissbrauch wird nach einem Abschlussbericht des behördlichen Disziplinarverfahrens vom Dienstherrn (OB) als mittelschweres innerdienstliches Dienstvergehen bezeichnet. Der Beamte habe das Vertrauen schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) nachhaltig gestört. Der OB gibt die Entscheidung weiter an die nächste höhere Behörde. Kommunalaufsicht. Frage: Orientiert sich diese Behörde an dieser Entscheidung oder fällt hier die Entscheidung immer schlimmer aus? Z.B. Entfernung aus dem öffentlichen Dienst?