14.12.2021, 19:12
Hallo Forum,
Ich arbeite seit ca 5 Jahren als Krankenpflegehelfer (1- jähriges Examen) auf einer internistischen Station einer großen Berliner Klinik (Tvöd-P).
Jetzt haben wir hier den Sonderfall des neuen Tarifvertrags Entlastung, wonach es einen Examinierten/Patienten Schlüssel gibt der nicht unterschritten werden darf. Unter anderem bedeutet dies, es müssen immer mind 2 examinierte im Nachtdienst sein.
Meine eigentliche Frage ist, darf mir der Arbeitgeber meinen Schichtdienst sozusagen "streichen"? Sprich mir fallen jegliche Schichtzulagen weg, sowie Urlaubstage?
LG
Ich arbeite seit ca 5 Jahren als Krankenpflegehelfer (1- jähriges Examen) auf einer internistischen Station einer großen Berliner Klinik (Tvöd-P).
Jetzt haben wir hier den Sonderfall des neuen Tarifvertrags Entlastung, wonach es einen Examinierten/Patienten Schlüssel gibt der nicht unterschritten werden darf. Unter anderem bedeutet dies, es müssen immer mind 2 examinierte im Nachtdienst sein.
Meine eigentliche Frage ist, darf mir der Arbeitgeber meinen Schichtdienst sozusagen "streichen"? Sprich mir fallen jegliche Schichtzulagen weg, sowie Urlaubstage?
LG