Aus Schichtdienst fallen
#1

Hallo Forum, 

Ich arbeite seit ca 5 Jahren als Krankenpflegehelfer (1- jähriges Examen) auf einer internistischen Station einer großen Berliner Klinik (Tvöd-P). 
Jetzt haben wir hier den Sonderfall des neuen Tarifvertrags Entlastung, wonach es einen Examinierten/Patienten Schlüssel gibt der nicht unterschritten werden darf. Unter anderem bedeutet dies, es müssen immer mind 2 examinierte im Nachtdienst sein. 
Meine eigentliche Frage ist, darf mir der Arbeitgeber meinen Schichtdienst sozusagen "streichen"? Sprich mir fallen jegliche Schichtzulagen weg, sowie Urlaubstage? 

LG
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#2

Was steht dazu im Arbeitsvertrag?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine solche Änderung vornehmen, wenn der Arbeitsvertrag dem nicht entgegensteht.
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