Ausbildung spielt nur für Einstellung eine Rolle?
#1

Hallo, ist es rechtens, dass eine fachgebundene Ausbildung für die Einstellung wohl also "Voraussetzung" angesehen wird, doch dann vom Arbeitgeber entschieden wird, dass für diese Stelle keine Ausbildung notwendig ist uns somit eine niedrigere Eingruppierung erfolgt?

Was habt ihr hier für Erfahrungen gemacht?
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#2

Die Anforderung in der Ausschreibung begründet keine entsprechende Eingruppierung. Sie kann mit Zeitanteilen entsprechender Tätigkeiten, die aber nicht zu einer höheren Eingruppierung führen, oder späterer Personalentwicklung begründet sein. Selbst wenn es keine Rechtfertigung für die Anforderung gibt, führt diese nicht zu einem Anspruch auf eine höhere Eingruppierung.
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