Beamtentum: Erneut "Beamter auf Widerruf" nach freiwilligem Abbruch möglich?
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Hallo an alle,

ich habe eine zu Beginn sicherlich verwirrend klingende Frage, die mich aktuell sehr beschäftigt und die Frage nach meiner Berufswahl wahrscheinlich entscheidet.
Ich habe mit mir ausgemacht, dass sowohl die Arbeit in einer Verwaltungsbehörde, als auch das Lehramt zwei für mich erstrebenswerte Berufe sein können. Für Ersteres habe ich bereits eine Einstellungszusage im dualen Studienmodell, der Platz ist mir also gewiss.

Um mich jedoch entscheiden zu können, wollte ich bei beiden Institutionen, also Behörde/Amt und Schule ein freiwilliges Praktikum ableisten. Leider habe ich es nicht geschafft, einen Praktikumsplatz in einer Behörde zu erhalten. Ich habe zwar bei zahlreichen Ämtern angefragt, es wird jedoch immer beteuert, dass man keine freiwilligen Praktikanten annehmen will oder darf. Das kann ich verstehen, erleichtert mir meine Entscheidungsfindung jedoch nicht unbedingt.

Nun rückt mein Ausbildungsbeginn sehr schnell näher und eine Entscheidung muss her. Zu Beginn meiner Anwärterausbildung ist ein verpflichtender Praktikumsmonat in meiner Behörde im Ausbildungsplan festgesetzt worden. Da erhalte ich zwar meine hart ersehnten Einblicke in verschiedene Ämtern, jedoch ist dies logischerweise schon im Rahmen meines Studiums, sprich vorher hat die Vereidigung und die Aufnahme in das Beamtentum auf Widerruf bereits stattgefunden. Nach diesem Monat beginnt dann theoretisch eine 9-monatige theoretische Phase an der Hochschule.

Ich befürchte, dass ich während des Studiums bzw. schon im ersten Praktikumsmonat schnell merken werde, dass es vielleicht doch nicht so ganz das Richtige für mich ist, da zu eintönig und ich lieber Lehramt studieren möchte. Zeitlich ist das auch kein Problem, da das Verwaltungsstudium einige Monate vorher beginnt und sich zuerst nicht mit dem Lehramtsstudium überschneidet.

Jetzt stellt sich für mich jedoch die Frage, wie das rechtlich aussieht, wenn ich bereits einmal meinen Eid anlässlich des Verwaltungsstudiums ausgesprochen habe und mein Studium und somit das Beamtentum auf Widerruf freiwillig nach einigen Wochen/Monaten abbrechen würde? Macht mir das dann Probleme für ein mögliches schulisches Referendariat nach dem Lehramtsstudium, der Status "Beamter auf Widerruf" ist dort ja der Gleiche? Darf man mehrfach in seinem Leben "Beamter auf Widerruf" sein oder schränkt mich das von meiner Seite abgebrochene Verwaltungsstudium für die Aufnahme ins Referendariat und eine mögliche spätere Verbeamtung auf Probe + Lebenszeit ein? Das Beamtentum ist ja leider ziemlich komplex und penibel, nachdem, was ich so bisher mitbekommen habe als Außenstehender.

Ich hoffe, man versteht meine Sorge und mein Problem. Prinzipiell würde ich mir den Verwaltungsstudiengang nämlich schon ganz gerne anschauen, befürchte jedoch Einschränkungen oder Probleme für den Beruf als Lehrkraft.
Ich freue mich, wenn mir jemand die Fragen beantworten kann oder einen Tipp hat, an wen ich mich mit dieser Fragestellung wenden kann! Falls das für die rechtliche Lage eine Rolle spielt, ich komme aus RLP!

Vielen Dank!
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