Hallo
ich habe eine Frage :
Was geschieht wenn ein kommunaler Beamter auf Lebenzeit in der selben Kommune
hauptamtlicher Bürgermeister wird und seine Zeit als Bürgermeister beendet ist.
Besteht ein Anspruch auf Rückkehr zum Dienstherren als Beamter und wenn ja besteht
auch ein Anspruch auf die alte Planstelle ?
Danke im Voraus
salva
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Registriert seit: Feb 2011
Moin,
vielleicht liegt es einfach daran, dass nicht benannt wird, für welches Bundesland die Antwort erbeten wird. Diese Frage ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Grüße
1887
Stimmt, diese Info hat der Threateröffner vergessen. Im anderen Falle spielt die Story komplett in RLP. Ein anderes Bundesland ist nicht beteiligt. Primus von Quack
Guten Tag,
wenn ich mich richtig an meine Lehrgänge erinnere ist es in NRW folgendermaßen:
Wenn ein Beamter auf Lebenszeit Bürgermeister wird, ist sein neuer Status Wahlbeamter auf Zeit. Der Status auf Lebenszeit ist weg !!!
Wenn er nicht mehr weiter Bürgermeister ist, wird er bei ruhegehaltsfähiger Dienstzeit von mindst. 8 Jahren und Lebensalter von mindst. 45 Jahren in den Ruhestand versetzt, ansonsten ist er entlassen !!!
Siehe § 119 Landesbeamtgengesetz NRW.
Gruß
smokie
In Niedersachsen verliert man ebenfalls den Status 'Beamter auf Lebenszeit' und wird 'Wahlbeamter'. Kandidiert man nicht mehr oder wird abgewählt, bekommt man, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, das Ruhegehalt, bemessen nach der Tätigkeit als Bürgermeister.
Man sollte auch daran denken, dass man sich als Beamter auf unbestimmte Zeit von seiner Behörde berurlauben lassen kann, ohne Bezüge.
Und bei der Wahl zum Bürgermeister, Landrat, Minister usw. kenne ich dies nicht anders.
Die können nach Beendigung ihrer Politischen Tätigkeit wieder zurück in ihre alte Behörde.
Gruß Merger