Beförderung beim Wechsel des Dienstherren (Erprobungszeit)
#1

Hallo zusammen,

ich sitze seit Ende meines Vorbereitungsdienstes in 08/18 auf einer A10 Stelle, werde aktuell (noch) nach A9 besoldet. Im 08/21 habe ich meine Lebenszeiturkunde erhalten, sodass im 08/22 bei meinem aktuellen Dienstherren die Beförderung auf A10 anstehen würde.

Ich wechsle nun aber voraussichtlich zum 01.04.2022 auf eine A12 bei einem anderen Dienstherren.

Die Frage ist, ob für meine Beförderung auf A10 beim neuen Dienstherren die 6 Monate Erprobungszeit von vorne beginnen, oder ob für die A10 die Zeiten auf meiner alten Stelle mit guten Beurteilungen angerechnet werden und die Erprobungszeit ab 04/22 erst für Beförderungen ab A11 gilt.

Mit anderen Worten: Kann ich beim neuen Dienstherren auch im 08/22 auf A10 befördert werden oder frühestens zum 01.10.2022 (da Beginn zum 01.04.2022)?

Diese Frage konnte mir bisher niemand 100%ig beantworten, daher hoffe ich, dass hier jemand eine Antwort hat..

Info: Beide Dienstherren sind Kommunen in NRW.

VIELEN DANK VORAB 🙂
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#2

Weder noch. Du musst deinem neuen Dienstherren einen angemessenen Zeitraum bzgl. Beurteilung geben, ob du A10 würdig bist. An deiner Stelle hätte ich daher die A10 erst abgewartet und mitgenommen. Was man hat, hat man.

Da du nur "bittest", befördert zu werden, kann dein neuer Dienstherr abwarten...
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