01.10.2024, 13:27
Guten Tag,
ich bin als Beamter (A11) einem kommunalen privaten Unternehmen als Geschäftsführer zugewiesen. Neben meinem A 11-Gehalt bekomme ich noch eine Geschäftsführerzulage, die leider jedoch nicht ruhegehaltsfähig ist. Derzeit prozessiere ich gegen meinen Dienstherren, der der Meinung ist, dass ich als zugewiesener Beamter nicht mehr beförderungsfähig bin. Meine Planstelle wird weiterhin beim Bauamt der Gemeinde als damaliger Sachbearbeiter Beitragsrecht geführt. Der Dienstherr weigert sich auch, meine Planstelle gesondert nach der StellenobergrenzenVO auszuweisen.
Meine Frage in die Runde wäre, ob eine Kollegin/Kollege auch einer privaten Einrichtung zugewiesen und dort schon befördert wurde.
Beste Grüße Thomas
ich bin als Beamter (A11) einem kommunalen privaten Unternehmen als Geschäftsführer zugewiesen. Neben meinem A 11-Gehalt bekomme ich noch eine Geschäftsführerzulage, die leider jedoch nicht ruhegehaltsfähig ist. Derzeit prozessiere ich gegen meinen Dienstherren, der der Meinung ist, dass ich als zugewiesener Beamter nicht mehr beförderungsfähig bin. Meine Planstelle wird weiterhin beim Bauamt der Gemeinde als damaliger Sachbearbeiter Beitragsrecht geführt. Der Dienstherr weigert sich auch, meine Planstelle gesondert nach der StellenobergrenzenVO auszuweisen.
Meine Frage in die Runde wäre, ob eine Kollegin/Kollege auch einer privaten Einrichtung zugewiesen und dort schon befördert wurde.
Beste Grüße Thomas