11.12.2012, 18:43
Hallo zusammen,
ich habe mal einen ziemlich komplizierten Fall. Diesmal bin ich sogar selbst betroffen. Meine eigene Beförderung steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ich bin der einzige Gruppenvertreter der Beamten und es gibt auch kein Ersatzmitglied, da die Kollegin die Gemeinde verlassen hat. Ich selbst bin logischerweise befangen und darf nicht abstimmen.
Nach Art. 38 Abs. 2 BayPVG und Kommentierung sind allein die Vertreter dieser Gruppe zur Beratung und Beschlussfassung berufen.
Kann hier der gesamte PR (ohne mich) entscheiden?
Danke für Eure Hilfe!
ich habe mal einen ziemlich komplizierten Fall. Diesmal bin ich sogar selbst betroffen. Meine eigene Beförderung steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ich bin der einzige Gruppenvertreter der Beamten und es gibt auch kein Ersatzmitglied, da die Kollegin die Gemeinde verlassen hat. Ich selbst bin logischerweise befangen und darf nicht abstimmen.
Nach Art. 38 Abs. 2 BayPVG und Kommentierung sind allein die Vertreter dieser Gruppe zur Beratung und Beschlussfassung berufen.
Kann hier der gesamte PR (ohne mich) entscheiden?
Danke für Eure Hilfe!