Das weiß deine Krankenkasse, ruf doch einfach mal dort an. Dein ehemaliger Arbeitgeber wird dort keine Zuzahlung leisten.
Die Krankenkasse hat damit nichts zu tun. Das muss er die Beihilfestelle fragen oder einfach mal beim Personalamt des alten Arbeitgebers. Ich weiß es leider nicht.
maikom, es gab früher mal Beihilfe für Zahnersatz auch für Angestellte im öD. Das ist aber ich glaube irgendwann Anfang der 90er abgeschafft worden und bekommen seither nur die "alten", also die, die vorher schon im öD waren.
Hallo, stimmt die Beihilfe für Zahnersatz für Angestellte im ÖD ist es. Und es betrifft auch nur die "ALTEN". Aber ob es das dann noch als Rentner gibt, kann der Arbeitgeber auch nicht beantworten(Leider)
Dann stell doch einfach den Antrag. Dann siehst Du doch, ob bewilligt wird oder nicht.
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Liebe Forumsmitglieder,
generell muss ich (Beschäftigter Angestellter einer Kommune seit über 20 Jahren) zugeben, schlecht über Beihilfemöglichkeiten informiert zu sein. Gibt es irgendwo handfeste Informationen, also mit Beispielen? Eine Nachfrage bei meiner Personalstelle vor einigen Jahren brachte keinen Erfolg. Am besten eine online-Quelle? Vlt. kann hier jemand etwas "aus der Hüfte schießen"?
Meine einzige Beihilfe war bisher eine Geburtsbehilfe (250 DM in 2001), die es allerdings für mein zweites Kind dann schon nicht mehr gab.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Hallo zusammen,
erst muss man mal unterscheiden, ob man freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist oder ob man Pflichtversicherter ist (ist von der Einkommenshöhe abhängig).
Als Pflichtversicherter bekommt man kaum Beihilfe, als freiwillig versicherter quasi einen ähnlichen Beitragssatz wie ein/e Beamter/in.
Außerdem ist noch der Eintritt in den öffentlichen Dienst ausschlaggebend, da bin ich mir aber nicht sicher, wann sich das Beihilferecht geändert hat. Sollte aber bei dem Personalreferat erfragbar sein.
Der Beihilfeanspruch entfällt beim Eintritt in die Rente, da ja dann der "Arbeitgeber" nichts mehr zahlt.
Soweit mal mein Wissensstand.
@Taschentuch: Leider erhält man sehr spärlich Informationen darüber. Am besten mal direkt bei der Beihilfestelle nachfragen. Alle anderen Wege waren für mich nie gewinnbringend.
Gruß
Blauer
Ergänzung: ...... das Datum des Eintritts in den öffentl............
Wer absolut keine Ahnung hat, sollte auf solch wichtige Fragen auch nicht antworten.