Beschäftigung nach Frühpensionierung
#1

Guten Tag,

Ich bin seit ca. 3 Jahren in krnankheitsbedingter Frühpension.

Hab nun die Möglichkeit bei einem Freund 1 x die Woche auf einem Wochenmarkt für 5 Stunden mitzuarbeiten
Entlohnung geht gegen Null....krieg fast nur Naturalien....Obst,Käse, Gemüse.Und n paar €.
Möcht mich richtig verhalten und fragte bei meinem ehem. Dienstherrn an.
Der schickte mir einen Antrag auf Erteilung einer Nebentätigkeitserlaubnis zu,den ich ausfüllen und zurückschicken soll. Da sind dann so Fragen...."wird Material des Dienstherrn für diese Tätigkeit verwendet?"
Auch die Stellungnahme meines Amtsleiters ist in diesem Vordruck vorgesehen. Hallo? Ich hab doch keinen Vorgrsetzten mehr???
Mal ein bißchen gegoogelt......gRechtsgrundlage § 41 BeamtStG

Kann mein Dienstherr mir diese Beschäftigung verbieten? Ich denk, dass ich diese Tätikeit nur anzeigen muss.
Und wie verhalt ich mich bei der Steuer?
Wie gibt man denn Naturalien an und wierden die paar Euronen versteuert?
Sorry wenn hier Tippfehler sind,aber die Korrektur auf meinem TabPC macht manchmal was sie will :-)Schon mal vorab Danke für die Info.

Ach ja....ich lebe in NRW.

Liebe Grüße. aus dem Rheinland
Ein weiblicher Gast

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#2

Schade....obwohl 30 Leute meine Frage gelesen haben. ...keine Antwort.

Hat denn keiner Ahnung?

Gruß aus dem Rheinland
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