Beschäftigungszeit für Dienstjubiläum
#1

Hallo Kollegen, 014
 
mein AG teilt mir heute mit, dass meine Beschäftigungszeit in der Ausbildung, nicht für die Ermittlung der Zeiten für mein Dienstjubiläum herangezogen werden kann.
 
Man beruft sich auf, Zitat: „nach § 34 Abs. 3 TVöD und gemäß Runderlass des Innenministeriums (welches wird nicht genannt) vom 09.03.1998“
 
Ich war ab dem 01.08.2006 Azubi im TVAöD. Meine Prüfung legte ich am 10.07.2009 ab. Daher wird die Zeit ab dem 11.07.2009 berechnet.
 
Da dieses Vorgehen gänzlich neu, für mich als auch meine Kollegen ist, meine Frage: Handelt mein AG rechtens?
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#2

Hi,

ich habe offenbar den besagten Runderlass gefunden:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=203031&bes_id=2221&val=2221&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1

Der hilt mir aber auch nicht weiter.......
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#3

Der Erlass ist für Tarifbeschäftigte nicht einschlägig.

Der Tarifvertrag ist aber eindeutig (§ 23 (2) i.V,m. § 34 (3) TVöD. Es geht um Beschäftigungszeit im Arbeitsverhältnis. Diese liegt bei der Ausbildung nicht vor. Die Zeit ist also nicht anzurechnen. (Im BAT war dies anders und Altfälle sind ggf. anders zu behandeln.)
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