26.03.2015, 09:26
Hallo,
möchte mich mit folgender Frage an Euch wenden:
Ich habe wegen mehrerer gesundheitlicher Beschwerden vom zuständigen Amt einen Feststellungsbescheid über das Vorliegen einer Behinderung und des Grades der Behinderung nach dem SGB 9 erhalten. Der GdB wird hierbei mit 40 angegeben.
Ist es nun ratsam, dass dieser Bescheid bzw. die Steuerbescheinigung dem Dienstherrn vorgelegt werden sollte? Es hat ja sicher auch einiges mit den Aufwendungen des DH für meinen Arbeitsplatz zu tun.
Vielen Dank für Eure Meinungen.
möchte mich mit folgender Frage an Euch wenden:
Ich habe wegen mehrerer gesundheitlicher Beschwerden vom zuständigen Amt einen Feststellungsbescheid über das Vorliegen einer Behinderung und des Grades der Behinderung nach dem SGB 9 erhalten. Der GdB wird hierbei mit 40 angegeben.
Ist es nun ratsam, dass dieser Bescheid bzw. die Steuerbescheinigung dem Dienstherrn vorgelegt werden sollte? Es hat ja sicher auch einiges mit den Aufwendungen des DH für meinen Arbeitsplatz zu tun.
Vielen Dank für Eure Meinungen.