Hallo,
wie wird man während des Aufstiegs besoldet und was ist die Rechtsgrundlage dafür (wo steht das) ??
Danke und lg
Auf Bundesebene ist es so, dass man bis zum bestehen der Laufbahnprüfung in seinem bisherigen Status (Amtsbezeichnung, Besoldungsgruppe) verbleibt, bzw. als Arbeitnehmer im Rahmen des Aufstiegsverfahrens sein bisheriges Entgelt nach TVÖD weiterbezieht.
Beispiel 1:
Obersekretär, A7 ---> nach Bestehen der Laufbahnprüfung: Inspektor, A9
oder bei Arbeitnehmern:
Angestellter, EG 5 ---> nach Bestehen Laufbahnprüfung: Inspektor, A9
Rechtsgrundlage sind auf Bundesebene die jeweiligen Aufstiegsrichtlinien für Beamte und Arbeitnehmer des Bundes.
Auf Kommunal-und Landesebene kann es abweichende Regelungen geben, dazu kann ich leider nicht viel sagen. Vom Prinzip her dürfte es da aber genauso laufen.