Gehobener Dienst Besoldung
#1

Hallo. 
Ich habe dieses Jahr meine Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst beendet. Da ich gerne in den gehobenen Dienst möchte, dabei aber nicht auf mein Gehalt verzichten möchte, würde ich das duale Studium erst beginnen, wenn ich Beamter auf Lebenszeit bin. 

Weiß jemand ob es möglich ist, nach dem Studium direkt höher besoldet zu werden, da ja die Wartezeit sozusagen wegfällt. 
Z.B. ich würde das Studium beenden und auf eine A9 Stelle kommen und danach das Jahr direkt auf eine A10 Stelle. 
Wäre das machbar oder gilt trotzdem die Wartezeit?

Liebe Grüße und danke Smile
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#2

Hängt das nicht von der Bewertung der zu besetzenden Stelle ab? Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen würde, direkt eine A10 Stelle zu besetzen. Korrigiert mich, falls ich falsch liege.
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#3

(12.07.2023, 18:48)Gast schrieb:  Hängt das nicht von der Bewertung der zu besetzenden Stelle ab? Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen würde, direkt eine A10 Stelle zu besetzen. Korrigiert mich, falls ich falsch liege.

Meines Wissens nicht zulässig. Alle Besoldungsgruppen sind zu durchlaufen (Verbot der Sprungbeförderung).
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#4

Man kann eine A10 Planstelle besetzen. Dies führt ja nicht dazu, dass der Beamte in der A10 ist.

Was laufbahnrechtich geht hängt vom anzuwendenen Laufbahnrecht ab.
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#5

Meine verbeamteten Kollegen bekommen alle noch keine A10, sitzen aber auf A10-Stellen. Das ist doch einer der vielen Nachteile des Beamtentums, dass man nicht nach Wertigkeit der Stelle bezahlt wird sondern u.U. weniger bekommt.
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