22.08.2012, 16:41
Hallo Zusammen,
im Zusammenhang mit einigen Anträgen auf Altersteilzeit treten folgende Fragen auf:
Wie weit gehen die Beteiligungsrechte des Personalrates (Bayern) bei der Genehmigung von Altersteilzeit?
Muß der Personalrat bei der Bewilligung oder nur bei der Ablehnung beteiligt werden?
Steht es dem Personalrat zu, die Auswahlkriterien (bei mehreren Anträgen) festzulegen?
Herzlichen Dank für die Beantwortung
"Neu hier"
im Zusammenhang mit einigen Anträgen auf Altersteilzeit treten folgende Fragen auf:
Wie weit gehen die Beteiligungsrechte des Personalrates (Bayern) bei der Genehmigung von Altersteilzeit?
Muß der Personalrat bei der Bewilligung oder nur bei der Ablehnung beteiligt werden?
Steht es dem Personalrat zu, die Auswahlkriterien (bei mehreren Anträgen) festzulegen?
Herzlichen Dank für die Beantwortung
"Neu hier"
