Bewertung Sachbearbeitung Kindertagesstätten
#1

Hallo zusammen!
Ich bin seit mehreren Jahren in der Kindergartenverwaltung einer Kommune mit circa 9300 Einwohnern tätig.
Die Gemeinde hat 4 eigene Kindertageseinrichtungen und 4 in fremder Trägerschaft.
Ich bin alleine verantwortlich und zuständig für folgende Aufgaben:
- Berechnung von Elternbeiträgen und Gebührenerstellung
- Buchen der Kindergartengebühren
- Bearbeitung besonderer Fälle (Gebührenrückstand u.Ä.) (mögliche Kündigung des Platzes etc.)
- Bedarfsplanung für alle Einrichtungen einschließlich Platzvergabe
- Übernahme der Betreuungskosten aufgrund des Bezugs von Bürgergeld, Asylbewerberleistungen etc.
- Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln, Zuwendungen und Zuschüssen (Personalkostenzuschüsse, Finanzhilfen, Sprach-KiTas u.Ä.): hier bearbeite ich jeden Vorgang komplett alleine (keine Gegenprüfung etc.) Verwendungsnachweise, Kontierungen etc. liegen bei mir
- Abrechnung Bildung und Teilhabe bzgl. der Mittagsverpflegung
- Statistiken
- Problemlösung bei Mangel an Kinderbetreuungsplätzen

Wenn weitere Infos benötigt werden bitte nachfragen. 
Ich bitte um eine grobe Einschätzung der Stellenbewertung.

Zweite Frage:
Zu dieser Stelle habe ich in den vergangenen Jahren bereits 2 Anträge auf Überprüfung der Stellenbewertung gestellt. Diese wurden bisher "abgelehnt" mit der Antwort die Bewertung sei korrekt. Nun aber stellt sich heraus, dass diese nicht korrekt war. Welche Rechte und Ansprüche hätte ich?

Danke vorab!
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#2

1. E6-E9b je nach Zeitanteilen. Es müssen Arbeitsvorgänge gebildet werden und Zeitanteile dafür angegeben werden. Von welcher Entgeltgruppe geht der Arbeitgeber aus? Wenn sich nun herausgestellt hat, dass die Eingruppierung eine andere ist, welche?

2. Soweit sich nun ergeben hat, dass tatsächlich eine höhere Entgeltgruppe vorliegt, besteht Anspruch auf Nachzahlung der letzten 6 Monate. Hinsichtlich Stufenlaufzeit muss nachgezeichnet werden, in welcher Stufe man nun ist. Also unter Berücksichtigung der jeweiligen tatsächlichen Entgeltgruppen und nicht der falschen Annahmen dazu.
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#3

Danke für die Antwort.
Neueste Bewertung ist die E8.

Was mich etwas irritiert ist die Aussage, dass die komplette Bearbeitung, Beantragung u.Ä. der Fördermittel und Zuschüsse mit einer E5 / E6 bewertet wurde.
Es sei reine Prozessabwicklung, da ich kein Budget habe und entscheide was damit passiert, sondern Fördermittel für einen bestimmten Zweck beantrage und nicht recherchiere, welche Fördermittel eventuell noch in Frage kommen. 
Meist ist es so, dass eindeutig ist, welche Fördermittel vorhanden sind und ich prüfe, ob wir bspw. entsprechendes Personal haben für das jeweilige Fördermittel und wenn ja, beantrage ich, rechne ab, kontiere, erstelle die Verwendungsnachweise, etc.

Zu 2: Meine Stelle hat sich seit 6 Jahren nicht verändert. Bei Übernahme der Stelle wurde diese mit einer E6 bewertet. Beim zweiten Antrag 2019 ebenfalls. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Stelle mit einer E8 zu bewerten ist, weshalb ich davon ausgehe, dass die Bewertung damals nicht korrekt war. Ich habe ja bereits 2017 und 2019 meine Ansprüche geltend gemacht. Bleibt es dann trotzdem bei der Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Antrag aus 2023 ?
Kann ich keinerlei Ansprüche aufgrund Bewertungsirrtums o.Ä. geltend machen?
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#4

"Was mich etwas irritiert ist die Aussage, dass die komplette Bearbeitung, Beantragung u.Ä. der Fördermittel und Zuschüsse mit einer E5 / E6 bewertet wurde."
Wie ist denn der Zeitanteil (insbesondere der Beantragung aus neuen Fördertöpfen)? Würde eine andere Bewertung tatsächlich aufs Ergebnis durchschlagen?


"Ich habe ja bereits 2017 und 2019 meine Ansprüche geltend gemacht"
Laut bisher geschilderten Sachverhalt hast du keine Ansprüche geltend gemacht sondern sinnlose Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt. Anspruch geltend machen sieht grob so aus. Ich fordere sie auf (rückwirkend ab X) das zutreffende Gehalt nach E8, Stufe Y bzw. die sich zukünftig ergebenen Stufenaufstiege zu bezahlen. Man muss sich schon selber eine Meinung zur Eingruppierung bilden und dann die Bezahlung einfordern.

Es gibt einige Arbeitgeber / Behörden, die solche Anträge als ausreichend ansehen. Aber die Chancen, mit einer solchen Forderung vor Gericht zu gehen, sind schlecht.
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#5

1. Ich musste lediglich den Zeitanteil für "die Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln und Zuschüssen" angeben. Dieser beläuft sich auf 40-50% 

2. Okay, das war mir nicht so ganz bewusst. Also keine Ansprüche geltend gemacht. Aber wie verhält es sich, wenn jetzt festgestellt wird, dass die Stelle damals falsch bewertet wurde (auf Antrag)?
Bleibt es bei der Ausschlussfrist in Bezug auf den letzten Antrag?
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#6

"1. Ich musste lediglich den Zeitanteil für "die Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln und Zuschüssen" angeben. Dieser beläuft sich auf 40-50%" und geschätzt was ist davon Abrechnung etc. und was der Zweitanteil für echte neue inhaltliche Anträge.

2. Die Ausschlussfrist wird durch die konkrete Geltendmachung einer entsprechenden Zahlung unterbrochen.
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