05.07.2018, 17:32
Hallo zusammen,
im TVöD ist im §38 Abs 4 definiert was ein "Leistungsgeminderter Beschäftigter" ist.
Leistungsgeminderte Beschäftigte sind Beschäftigte, die ausweislich einer Bescheinigung des beauftragten Arztes (§ 3 Abs. 4) nicht mehr in der Lage sind, auf Dauer die vertraglich geschuldete Arbeitsleitung in vollem Umfang zu erbringen, ohne deswegen zugleich teilweise oder in vollem Umfang erwerbsgemindert im Sinne des SGB VI zu sein.
Kann mir jemand schreiben, welche Nachteile diese Definition auf einen AN hat., da ich ansonsten keine weiteren Texte im Zusammenhang mit dieser Definition gefunden habe.
Was könnte der AG unternehmen, wenn er den Betroffenen "loswerden" will, weil der Betroffene z.B. auf das Jahr (auch die letzten) gesehen etwa 35% in AU war.
Wann ist eine Kündigung gerechtfertigt, weil diese Definition vorliegt?
Der Betroffene ist über 40 und mehr als 15 Jahre dabei.
Gibt es einen möglichen Handlungsspielraum für den PR?
Ich meine jetzt hier nicht BEM oder ähnliche Maßnahmen, es gibt eine klare Aussage des AG, den Betroffenen zu kündigen. Mich interessiert in dem Zusammenhang nur, auf welcher Grundlage das sein könnte.
Ich warte gespannt auf eure Antworten und bedanke mich schon recht herzlich dafür.
im TVöD ist im §38 Abs 4 definiert was ein "Leistungsgeminderter Beschäftigter" ist.
Leistungsgeminderte Beschäftigte sind Beschäftigte, die ausweislich einer Bescheinigung des beauftragten Arztes (§ 3 Abs. 4) nicht mehr in der Lage sind, auf Dauer die vertraglich geschuldete Arbeitsleitung in vollem Umfang zu erbringen, ohne deswegen zugleich teilweise oder in vollem Umfang erwerbsgemindert im Sinne des SGB VI zu sein.
Kann mir jemand schreiben, welche Nachteile diese Definition auf einen AN hat., da ich ansonsten keine weiteren Texte im Zusammenhang mit dieser Definition gefunden habe.
Was könnte der AG unternehmen, wenn er den Betroffenen "loswerden" will, weil der Betroffene z.B. auf das Jahr (auch die letzten) gesehen etwa 35% in AU war.
Wann ist eine Kündigung gerechtfertigt, weil diese Definition vorliegt?
Der Betroffene ist über 40 und mehr als 15 Jahre dabei.
Gibt es einen möglichen Handlungsspielraum für den PR?
Ich meine jetzt hier nicht BEM oder ähnliche Maßnahmen, es gibt eine klare Aussage des AG, den Betroffenen zu kündigen. Mich interessiert in dem Zusammenhang nur, auf welcher Grundlage das sein könnte.
Ich warte gespannt auf eure Antworten und bedanke mich schon recht herzlich dafür.