19.03.2020, 10:58
Hallo,
ich habe mal etwas recherchiert, und bitte um Eure Einschätzung.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht reicht die Befürchtung vor Ansteckung allein nicht aus, um der Arbeit fernbleiben zu können. Beschäftigte dürfen der Arbeit nur fernbleiben, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind; ansonsten sind sie zur Arbeit verpflichtet.
Die reine Angst davor, bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin krank zu werden, führt also nicht dazu, dass man nicht zur Arbeit erscheinen muss. Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, sei es bei der Arbeit oder in der Freizeit, sich zu verletzen oder sich mit einer Krankheit anzustecken.
Da nach dem LPVG für Personalräte nichts anderes möglich ist, als Präsenzsitzungen durchzuführen, stellt sich uns die Frage, ob ein Personalratsmitglied vor diesem Hintergrund die Teilnahme an einer Sitzung ablehnen kann mit der Begründung, dass dies den Regelungen der Dienststelle zuwider läuft. Die o. g. Gesetzeslage zu kennen und dann nicht danach zu handeln stößt auf Unverständnis.
Von Seiten der Dienststellenleitung lediglich, dass interne und externe Besprechungen "nach Möglichkeit" via Skype oder als Telefonkonferenz stattfinden sollen. Die Gesetzeslage ist eindeutig allerdings in der jetzigen Situation fragwürdig bzw. eine Videokonferenz rechtswidrig. Wenn es bei nur einem Kollegen bleibt der diese Befürchtungen teilt, könnte man dem Kollegen raten, sich an dem Tag Urlaub zu nehmen, andererseits besteht dann die Gefahr, als Gremium nicht mehr beschlussfähig zu sein. Meine Einschätzung ist, dass die Möglichkeiten für den PR nicht gegeben ist und somit wie bisher zu verfahren ist (Präsenzsitzungen) natürlich durch sonstige Vorsorgemaßnahmen z.B. in großzügigen Räumlichkeiten, regelmäßiges Lüften pp.
ich habe mal etwas recherchiert, und bitte um Eure Einschätzung.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht reicht die Befürchtung vor Ansteckung allein nicht aus, um der Arbeit fernbleiben zu können. Beschäftigte dürfen der Arbeit nur fernbleiben, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind; ansonsten sind sie zur Arbeit verpflichtet.
Die reine Angst davor, bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin krank zu werden, führt also nicht dazu, dass man nicht zur Arbeit erscheinen muss. Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, sei es bei der Arbeit oder in der Freizeit, sich zu verletzen oder sich mit einer Krankheit anzustecken.
Da nach dem LPVG für Personalräte nichts anderes möglich ist, als Präsenzsitzungen durchzuführen, stellt sich uns die Frage, ob ein Personalratsmitglied vor diesem Hintergrund die Teilnahme an einer Sitzung ablehnen kann mit der Begründung, dass dies den Regelungen der Dienststelle zuwider läuft. Die o. g. Gesetzeslage zu kennen und dann nicht danach zu handeln stößt auf Unverständnis.
Von Seiten der Dienststellenleitung lediglich, dass interne und externe Besprechungen "nach Möglichkeit" via Skype oder als Telefonkonferenz stattfinden sollen. Die Gesetzeslage ist eindeutig allerdings in der jetzigen Situation fragwürdig bzw. eine Videokonferenz rechtswidrig. Wenn es bei nur einem Kollegen bleibt der diese Befürchtungen teilt, könnte man dem Kollegen raten, sich an dem Tag Urlaub zu nehmen, andererseits besteht dann die Gefahr, als Gremium nicht mehr beschlussfähig zu sein. Meine Einschätzung ist, dass die Möglichkeiten für den PR nicht gegeben ist und somit wie bisher zu verfahren ist (Präsenzsitzungen) natürlich durch sonstige Vorsorgemaßnahmen z.B. in großzügigen Räumlichkeiten, regelmäßiges Lüften pp.